Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Seit diesem Schuljahr bekommen wir für den Bereich BuT aus dem Rathaus personelle Unterstützung.

 

Im Regelfall ist Herr Pape montags und dienstags bei uns im Haus zu erreichen.

 

Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Eltern hilft er gerne weiter, die entsprechenden Mittel zu beantragen.

Anspruchsberechtigt ist,wer eine der folgenden Leistungen bekommt:

  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II                     
  • Leistungsberechtigte nach dem 3. & 4. Kapitel SGB XII
  • Kinderzuschlagsberechtige              
  • Wohngeldberechtigte 
  • Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG

Leistungen

  • eintägige Ausflüge/mehrtägige Klassenfahrten
  • persönlicher Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Nachhilfeunterricht
  • Mittagsverpflegung an Kindertagesstätten und Schulen
  • Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten