Krankmeldungen

Für die Klassen 5 - 10

 

  Bei Fehlen durch Krankheit rufen Sie bitte bis 9.30 Uhr im Sekretariat an bzw.  

  sprechen auf den Anrufbeantworter: 

  Telefon: 05131-90861-80

 

Ist Ihr Kind wieder gesund, muss es dem Klassenlehrer das Schülerbuch mit der eingetragenen Entschuldigung unverzüglich vorlegen. Erst dann wird der Tag im Klassenbuch als entschuldigt markiert.

 

  Ab dem dritten Fehltag muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

  Auch Tage, an denen angekündigte Klassenarbeiten / Tests geschrieben   

  werden, müssen grundsätzlich ärztlich bescheinigt werden.

 

Fehlt ein Schüler/ eine Schülerin unentschuldigt, nimmt der Klassenlehrer am zweiten Tag mit Ihnen Kontakt auf. Eine Entschuldigung der Fehltage liegt dann jedoch in seinem Ermessen.

 

Beachten Sie, dass unentschuldigte Fehltage im Zeugnis bei der Ausbildungsplatzsuche für Betriebe ein Ablehnungsgrund sind.

 

Anträge auf Beurlaubungen (z.B. religiöse Feiertage, Familienfeiern) müssen dem Klassenlehrer rechtzeitig  - mindestens 3 Tage im Voraus - in schriftlicher Form vorliegen.

Behördengänge und Arztbesuche müssen ebenfalls im Voraus bekannt gegeben werden.

               Entschuldigt werden diese durch eine Bescheinigung der Behörde bzw. des Arztes.

 

Für die Klassen 9 - 10

Zusätzlich muss die BBS Neustadt informiert werden. Jeder Fachbereich hat seine eigene Regelung. Die Schüler werden darüber in der BBS informiert und haben die Kontaktdaten im Schülerbuch notiert.