"Für mein Verhalten trage ich allein die Verantwortung"
Ich muss den Anweisungen der LehrerInnen, pädagogischen MitarbeiterInnen, BerufseinstiegsbegleiterInnen, der Sekretärin
und des Hausmeisters unverzüglich und ohne Diskussion Folge leisten.
Bei Verstößen droht eine Klassenkonferenz.
Während der Schulzeit ist mir der Gebrauch jeglicher privater technischer Geräte verboten. Dazu gehören nicht nur Smartphones und Handys, sondern Wiedergabegeräte bzw. Aufnahmegeräte aller Art. Das sichtbare Hantieren mit den Geräten sowie bereits sichtbare Kopfhörer führen zur Abnahme. Bei Verstößen wird mein Gerät eingezogen und kann nur von einem Erziehungsberechtigten in der Schule abgeholt werden.
Kopfbedeckungen aller Art muss ich beim Betreten des Schulgebäudes absetzen, dazu zählen auch Kapuzen von Jacken oder Pullis.
Nach dem Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums ist das Rauchen
für mich grundsätzlich verboten.
Im Schulgebäude ist das Laufen, Toben und Schreien verboten. Bei Verstößen kann mir der Aufenthalt in den Gängen untersagt und die Pausenzeit auf den Schulhof verlegt werden.
Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und Provokationen werden unverzüglich per Telefonat an die Eltern gemeldet.
Das Schulgebäude ist kein Mülleimer und ist deshalb von mir pfleglich
und sauber zu halten. Bei Verstößen werde ich zur Reinigung verpflichtet. Bei Vandalismus bin ich schadensersatzpflichtig.
Fremde Klassenräume darf ich nur betreten, wenn SchülerInnen aus diesen
Klassen anwesend und damit einverstanden sind.
Während der Schulzeit darf ich das Schulgelände nicht verlassen.
Das Essen (auch Kaugummis, Bonbons, usw.) und Trinken sind für mich während des Unterrichts grundsätzlich verboten. Ausnahmen kann der unterrichtende Lehrer genehmigen.